Allgemeine Buchungsbestimmungen

(1) Vertragspartner

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Firma „Strandcamping Wallnau” und den Campinggästen.

(2) Buchung

Wir empfehlen generell unsere kostenlose Onlinebuchung in Anspruch zu nehmen. Mit Abschluss des Onlinebuchungsprozesses ist Ihre Buchung verbindlich. In Ausnahmefällen erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot per E-Mail übersandt. Ihre Platzreservierung wird nach Bestätigung des Reservierungslinks in der E-Mail verbindlich.

In beiden Fällen ist nach Eingang Ihrer Buchungsbestätigung eine Vorauszahlung fällig. Bitte überweisen Sie uns eine Vorauszahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen. Liegt der fällige Gesamtbetrag unter 200,– €, überweisen Sie uns bitte den gesamten Reisepreis innerhalb der gleichen Frist. Bei kurzfristigen Buchungen bis 7 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Betrag bei Anreise fällig. Eine Vorauszahlung ist in diesem Fall nicht nötig.

Der Restbetrag Ihrer Buchung ist immer bei Anreise fällig. Bitte beachten Sie, dass für unsere Mietobjekte gesonderte Bedingungen für die Restzahlung gelten. Hinweise zu der Bezahlung erhalten Sie in Ihrer Buchungsbestätigung. Die geleistete Vorauszahlung wird Ihnen bei Ankunft voll auf die zu entrichtenden Campinggebühren angerechnet.

(3) Rücktritt, Umbuchung und Gebühren

Von ihrer Buchung können Sie jederzeit vor Reiseantritt zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Kostenpauschalen vom Gesamtmietpreis einbehalten:

bis zum 90. Tag*: 10 %

89 bis 30 Tage*: 25 %;

29 bis 15 Tage*: 40 %;

14 bis 1 Tag*: 80 %

Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen: 100 %
(* vor Mietbeginn).

Der Rücktritt soll zur Vermeidung von Missverständnissen nur schriftlich erfolgen. Reservierungen gelten nur bis 19:00 Uhr des Anreisetages. Danach kann der gebuchte Standplatz anderweitig durch uns vergeben werden, wenn nicht zuvor Nachricht bezüglich eines späteren Eintreffens erfolgt. Im Falle einer Neuvergabe des Platzes wird Ihnen der dadurch entstandene Mehraufwand pauschal mit 15 % des anteiligen Mietpreises (mindestens 50,- €) in Rechnung gestellt.

Generell ist eine Umbuchung vor und während Ihres Aufenthalts möglich. Dafür stellen wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € pro Umbuchung in Rechnung. Für Änderungen oder Umbuchungen, die eine teilweise oder vollständige Annullierung beinhalten, gelten die Rücktrittsregelungen. Einen generellen Anspruch auf Umbuchung haben Sie nicht.

Bis zum Mietbeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten Ihrer Buchung eintritt. Wir können dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Mieterfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

Wir können von der Buchung fristlos zurücktreten, wenn Sie unsere Platzordnung nicht beachten oder sich vertragswidrig verhalten und nach Abmahnung dieses Verhalten nicht ändern. Aus Rücksicht auf die anderen Campinggäste ist das gerechtfertigt. Wir sind berechtigt, aus betrieblichen Gründen Umbuchungen vorzunehmen und werden Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die Ihnen im Versicherungsfall die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtnutzung des Objektes ohne Selbstbehalt ersetzt. Zusätzlich wird bei Abbruch Ihres Urlaubs der nicht in Anspruch genommene Teil der von Ihnen gezahlten Gebühren abgedeckt.

(4) Haftung und Ausfall von Leistungen

Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Gegenständen oder Bargeld, Beeinträchtigungen, Beschädigungen oder Verletzungen jeglicher Art durch die Teilnahme an Freizeit- und Sportaktivitäten und durch die Nutzung von angebotenen Spiel- und Sportgeräten. Wir übernehmen keine Ersatzansprüche für den Ausfall der Animation, es wird aber alles getan, um Ausfälle kurzfristig zu ersetzen. Wird eine Buchung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es, unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht, Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare im gesetzlichen Rahmen zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen gegen uns unverzüglich anzuzeigen. Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie das verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Buchung kündigen. Sie schulden uns dann nur den Mietpreis für den unbeeinträchtigten Teil der Buchung. Versicherungsprämien und Übernachtungen auf der Hin-und Rückreise bleiben davon unbeeinträchtigt.

(5) Mietung von Standplätzen

Auf dem von Ihnen gemieteten Standplatz darf nur eine Wohneinheit (Wohnwagen, Wohnmobil oder Zelt) aufgestellt werden. Die Aufstellung eines Kinderzeltes bis 120 cm Höhe ist nach Absprache mit uns in der Ferienzeit gegen Zahlung der ausgewiesenen Gebühr möglich, wobei der erforderliche Sicherheitsabstand von 3 m zur benachbarten Wohneinheit einzuhalten ist. Das Aufstellen von Pavillonzelten ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Der gemietete Standplatz muss am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt sein.

Die angegebenen Platzgrößen errechnen sich aus dem Abstand der jeweiligen Platzbegrenzungen. Bei Hecken-, Busch- oder Baumbepflanzungen wird die Bepflanzungsmitte, an Gräben oder am Teich die Ränder als Messpunkte genommen. Durch Bewuchs kann eine Einengung des Standplatzes verursacht werden, die nicht zu Lasten der Größenangaben geht.

Die Platzleitung ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen Platzumbuchungen vorzunehmen. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Sanitärgebäudes. Die Sanitäranlagen können zu Reinigungszwecken vorübergehend geschlossen werden. Weichen Sie dann bitte auf ein anderes Sanitärgebäude aus.

Eventuell anfallende Nebenkosten, wie z. B. der Stromverbrauch bei unserer Langzeitaufenthalte, rechnen Sie bitte am Tag der Abreise in der Rezeption ab. Zurückgelassene Zelte und andere Gegenstände werden nach Ablauf der Mietzeit durch uns auf Kosten des Mieters entfernt. Bei Nichtinanspruchnahme des reservierten Platzes, bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, sind die Gebühren für den gesamten gebuchten Zeitraum fällig. Diese freiwerdenden Plätze können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden.

(6) Mietung von Mietwohnwagen und Mobilheimen

Für die Buchung unserer Mietwohnwagen und Mobilheime gelten die vorher genannten Bestimmungen. Allerdings ist die Restzahlung zu Ihrer Buchung bis 3 Wochen vor Mietbeginn und nicht erst bei Anreise fällig.

Die von uns angebotenen Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste für Mietwohnwagen/Mobilheime. Unsere Preise sind Endpreise und beinhalten die Kosten für den von Ihnen gebuchten Mietwohnwagen/Mobilheim, den Standplatz, die maximal mögliche Personenzahl (siehe Preisliste), 1 Flasche Gas, Entsorgung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Über Ostern und die Hauptsaison gilt bei Mietwohnwagen/Mobilheimen eine Mindestbuchungsdauer von 3 oder 4 Nächten und eine Anreise nur Mittwoch bzw. Sonntag. In der Nebensaison ist die Anreise jederzeit möglich, jedoch gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von 2 Nächten.

Größenangaben sowie Angaben zur werkseitigen Ausstattung der Mietwohnwagen/Mobilheime beziehen sich auf Angaben des Herstellers. Abweichungen können uns daher nicht angelastet werden. Wir bemühen uns jedoch, Darstellungen und Angaben so exakt wie möglich wiederzugeben und behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Der Mietwohnwagen/das Mobilheim wird von Ihnen am Anreisetag sauber übernommen und muss am Abreisetag auch wieder sauber von Ihnen übergeben werden. Die laufende Reinigung erfolgt ebenfalls durch Sie. Den anfallenden Müll wollen Sie bitte laufend und bei Abreise in die vorhandenen Behältnisse getrennt entsorgen.

Sie können Ihren Mietwohnwagen/Ihr Mobilheim nach der Mittagsruhe ab 14.30 Uhr beziehen. Die Schlüssel werden Ihnen nach Anmeldung in der Rezeption an Ihrem Mietwohnwagen/Mobilheim übergeben. In jedem Mietwohnwagen/Mobilheim befindet sich ein Inventarverzeichnis, das Bestandteil dieser Buchungs- und Vertragsbedingungen wird. Sie überprüfen den Bestand vor Bezug des Mietobjektes. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der von Ihnen gemietete Wohnwagen oder das Mobilheim müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr wieder sauber verlassen werden. Daher erfolgt vor Abreise eine Abnahme des Mietobjektes durch eine/n von uns Beauftragte/n. Sprechen Sie den Abnahmetermin bitte rechtzeitig mit der Rezeption oder dem Platzmeister ab. Sie leisten Ersatz in Form von Bargeld für zerbrochenes, beschädigtes oder abhandengekommenes Inventar, sowie für Beschädigungen oder Verluste an oder in dem Mietobjekt. Sollte Ihr Mietwohnwagen/Mobilheim bei Abreise grobe Verunreinigungen aufweisen, berechnen wir zusätzlich eine Grundreinigung in Höhe von 40,– €. Beide Reinigungspauschalen werden bei Abreise von der einbehaltenen Kaution abgezogen. Kosten für Beschädigungen und Ersatzleistungen sind durch Sie bei Abreise zu erstatten.

Haustiere sind – außer in den von uns extra ausgewiesenen Mietwohnwagen – in unseren Mietobjekten aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Das Rauchen ist in unseren Mietwohnwagen/Mobilheimen nicht gestattet. Die Mietwohnwagen/Mobilheime dürfen maximal mit der in der Preisliste angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Sie müssen vor Betreten des Campingplatzes ordnungsgemäß angemeldet werden und die gültigen Personengebühren/Nacht entrichten. Kopfkissen, Bettdecken und Bettwäsche sind in den Mietobjekten nicht enthalten. Da die Liegeflächen und Betten in der Größe variieren, bringen Sie bitte keine Spannbettbezüge, sondern nur gewöhnliche Bettlaken mit.

(7) Gruppenbuchungen

Jugendsport-, Schüler-, Studenten-, Pfadfinder-, Naturkunde- od. Kirchliche Gruppen nehmen wir nach vorheriger Anmeldung gerne auf. Andere Gruppen, insbesondere Motorradgruppen, werden nicht aufgenommen.

(8) Außergewöhnliche Umstände

Einschränkungen jeglicher Art aufgrund von behördlichen Verfügungen/Erlassen z.B. bei/nach Naturereignissen (Erdbeben, Sturmfluten, Starkwind etc.) oder bei Krankheiten, Seuchen, Pandemien etc. können Strandcamping Wallnau nicht angelastet werden und schließen Schadenersatzforderungen aus. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Leistungsänderungen, die nicht von uns zu verantworten oder die durch höhere Gewalt entstanden sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen, ggf. werden wir eine kostenlose Umbuchung, Reisepreisminderung oder Rücktritt anbieten.

(9) Rechtliche Hinweise

Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. Unsere jeweils gültige Platzordnung, Preisliste und Aushänge im Informationskasten werden Bestandteil dieser Reservierungsbedingungen. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Verwaltung und Kundenbetreuung, soweit erforderlich, per EDV gespeichert. Der Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mietung eines Dauerstandplatzes auf dem Strandcamping Wallnau

1. Dauerstandplätze werden jeweils für die Zeit von Anfang April bis Ende Oktober eines Jahres vermietet. Die genauen Öffnungszeiten werden im August des Vorjahres bekanntgegeben. Der Wohnwagen darf außerhalb der Campingsaison unentgeltlich auf dem Dauerplatz verbleiben (Winterabstellung), jedoch vor dem Öffnungstag nicht genutzt werden. Bei ungewöhnlichen Witterungs- und Hochwassereinflüssen kann der Vermieter den Saisonbeginn um bis zu 4 Wochen hinausschieben, ohne dass Ersatzansprüche des Mieters geltend gemacht werden können. Behördliche Auflagen, Verordnungen, Erlasse oder Gesetze, sowie Schäden durch Naturkatastrophen, die Schließungen oder Teilschließungen des Campingplatzes, sowie Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Dauerstandplatzes und der Campingplatzeinrichtungen verursachen, bewirken keinen Schadenersatzanspruch gegen Strandcamping Wallnau.

2. Die Gebühren für das Folgejahr werden bis zum 31. August des Mietjahres bekanntgegeben. Die Zahlung der Gebühren erfolgt für den Vermieter kostenfrei in 8 gleichen Raten zum 15.10., 15.11., 15.12., 15.01., 15.02., 15.03., 15.04. und 15.05. durch SEPA-Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsmodalitäten können schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter nach einer schriftlichen Mahnung mit Terminstellung seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt. Für diesen Fall haftet der Mieter für die weitere Zahlung der Miete, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, den Standplatz zu gleichen Bedingungen weiter zu vermieten. Auch in diesem Fall wird vom Vermieter eine Pauschale von 20 % der Vertragssumme für Verwaltungskosten einbehalten. Der Vermieter bemüht sich um eine Weitervermietung zu gleichen Bedingungen. Er ist jedoch bis zum 30. 06.des Mietjahres nicht verpflichtet, Tages- oder Kurzzeitcamper auf einem Dauerstandplatz unterzubringen. Bei Aufgabe /Verkauf des Dauerstandplatzes muss der Vermieter einem/r möglichen Käufer/in nach Vorlage und Überprüfung der persönlichen Daten schriftlich zustimmen. Eine Zustimmung erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der laufenden Jahresgebühr und Zahlung einer Umbuchungspauschale in Höhe von € 200.

3. Die Grundgebühr enthält die Stellgebühr für eine Wohneinheit, die Gebühren für den/die Mieter/in, dessen/deren Partnerin/Partner (2 Personen) und die zur Familie gehörenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr, Warmwasser in den Duschen, den Stromanschluss und die Gebühr für 1 KFZ. Direktanschluss für Wasser und Kanalisation am Standplatz werden gesondert berechnet. Die Stromverbrauchsrechnung ist im September/zum Saisonschluss fällig. Der Endstand ist zugleich Anfangsstand für die neue Saison. Die Stromrechnungen werden per SEPA-Lastschrift unmittelbar nach Rechnungsstellung eingezogen.

4. Die Vermietung erfolgt nur, soweit die entsprechenden Gebühren entrichtet sind. Ermäßigte Kindergebühren gelten nur für Kinder, die im Mietjahr das 18. Lebensjahr vollenden. Junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie sich noch in der Schule, Lehre, Studium, oder einem freiwilligen sozialen Jahr befinden, was durch entsprechenden Nachweis zu belegen ist, zahlen eine verminderte Personensaisonpauschale. Dieses gilt nicht, wenn dieser Nachweis vor dem Mietjahr ungültig wird. Dritte, zur Familie oder nahen Verwandtschaft gehörige Personen zahlen die fälligen Tages- oder Übernachtungsgebühren bei Besuchen oder Übernachtungen bei Dauergästen vor Betreten des Strandcamping Wallnau oder die Personensaisonpauschale. Alle personengebundenen Gebühren gelten für die im Mietvertrag aufgeführten Personen und sind nicht auf andere Personen übertragbar! Hunde sind mit dem fälligen Tagessatz oder der Jahressaisonpauschale abzurechnen. Eine gewerbliche (Weiter-)Vermietung des gemieteten Dauerstandplatzes ist nicht gestattet.

5. Der Mieter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für für sich und seinen Wohnwagen abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung muss dabei alle Schäden abdecken, die durch den Mieter/Eigentümer und den Wohnwagen verursacht werden können. Der Abschluss der Versicherung ist dem Vermieter auf Anfrage nachzuweisen. Der Haftungsumfang der Police muss dabei auch Hochwasser- und Sturmflutschäden, sowie daraus entstehende Folgeschäden, abdecken. Der Vermieter ist von sämtlichen Haftungen freizuhalten.

6. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Mieter, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegen.

7. Der Mieter verpflichtet sich, den von ihm gemieteten Dauerplatz stets sauber und aufgeräumt zu halten. Er hat den Platz und die sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Der Rasen ist selbst zu mähen und stets kurz zu halten, Bäume und Büsche sind bei Trockenheit zu wässern. Dem Mieter ist nicht gestattet, den Wohnwagen oder das Zelt mit An- oder Umbauten zu versehen oder den gemieteten Platz mit festen Umzäunungen zu begrenzen. Die Anbringung eines sogenannten „Balkonkraftwerks“ ist nicht gestattet. Für Beschädigungen des vermieteten Dauerplatzes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Campinghaushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern oder seinen mit An- und Abtransport Beauftragten verursacht worden sind. Leistet der Mieter Schadenersatz, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.

8. Außer in Fällen des Zahlungsverzugs ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter den vertragswidrigen Gebrauch des vermieteten Dauerplatzes fortsetzt oder den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt oder gegen die Campingplatzordnung verstößt. Überzahlte Gebühren werden dann nicht erstattet.

9. Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei sonstiger Aufgabe des Dauerstandplatzes ist der Mieter verpflichtet, diesen in ordnungsgemäßem, sofort wiedervermietbaren Zustand an den Vermieter zu übergeben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, ohne Mahnung oder Fristsetzung auf Kosten des Mieters diesen Zustand herzustellen.

10. Der Mieter hat sämtliche Holzreste und sonstige Materialien bis 31. Oktober des Mietjahres von seinem Standplatz zu entfernen. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt, die Aufräumung des Platzes auf Kosten des Mieters zu veranlassen (Ersatzvornahme). Einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung im Hinblick auf die Aufräumung bedarf es nicht. Eine Weg- oder Mitnahme von verlegten Bodenplatten ist nicht gestattet, weil diese als Ersatz für den entfernten oder beschädigten Rasenbelag gelten.

11. Es kommt vor, dass Sanitäranlagen in der Vor- und Nachsaison wegen Instandsetzungsarbeiten geschlossen werden müssen. Weichen Sie dann bitte auf eines der anderen Sanitärgebäude aus. Das Sanitärgebäude West ist in schwachen Vor- und Nachsaisonzeiten zeitweise geschlossen und das Behelfsgebäude hinter dem Büro ist nur bei Bedarf in der Hauptsaison geöffnet.

12. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum 30. September eines Jahres von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Mieter und Vermieter sind zu einer Verlängerung nicht verpflichtet.

13. Die angegebenen Platzgrößen errechnen sich aus dem Abstand der jeweiligen Platzbegrenzungen. Bei Hecken-, Busch- oder Baumbepflanzungen wird Bepflanzungsmitte, an Gräben oder dem Teich die Ränder als Messpunkte angenommen. Durch Bewuchs kann eine Einengung des Dauerstandplatzes verursacht werden, die nicht zu Lasten der Größenangaben geht.

14. Die Platzordnung und die gültige Preisliste mit den Reservierungsbedingungen und AGB‘s des Strandcamping Wallnau werden Bestandteil dieser Vertragsbedingungen und sind vollinhaltlich zu beachten.

15. Alle von uns erhobenen personen- und sachbezogenen Daten werden aus melde- und steuerrechtlichen Gründen mindestens 10 Jahre elektronisch gespeichert. Personen- und sachbezogene Daten sind alle Daten, die Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Kunden enthalten. Dazu zählen beispielsweise Ihr Name, Ihre Familienangehörigen, Ihre Wohnadresse, Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum, Ihr Alter, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mailadresse oder Ihre KFZ-Kennzeichen. Diese Auflistung ist nicht abschließend und soll Ihnen lediglich veranschaulichen, was unter den Begriff der personen- und sachbezogenen Daten fallen kann. Sie können von Strandcamping Wallnau und den angeschlossenen Nebenbetrieben für Marketingzwecke und Gästekorrespondenz verwendet werden. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

16. Diese Vertragsbedingungen sind ab 01.09.2024 gültig. Sämtliche vorherigen Vertragsbedingungen für die Mietung eines Dauerstandplatzes verlieren damit ihre Gültigkeit.

Stand 08/2024

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